Das Wort Skonto stammt aus dem Italienischen und bedeutet soviel wie „abziehen“ oder „abrechnen“. Damit ist gemeint, dass der Rechnungsempfänger vom auf der Rechnung ausgewiesenen Betrag einen bestimmten Prozentsatz abziehen kann, wenn der fällig gewordene Betrag innerhalb einer bestimmten Frist an den Rechnungssteller gezahlt wird. Für die Berechtigung zum Abzug muss jedoch zwischen dem Lieferanten oder Handwerker und dem Auftraggeber vorab eine Vereinbarung getroffen worden sein. Ein eigenwillig vorgenommener Abzug ist nicht erlaubt.
Bei Geschäftsbeziehungen zwischen Firmen wird in der Regel ein bestimmtes Zahlungsziel vereinbart, an dem der Rechnungsbetrag beglichen sein muss, um nicht in Verzug zu geraten. Üblich sind beispielsweise 30 Tage oder zwei Wochen. Viele Rechnungssteller möchten sich jedoch ihre Liquidität sichern und gewähren ihren Kunden daher einen Skonto-Abzug, wenn diese in kürzerer Frist die Außenstände begleichen. Meist wird ein Skonto von zwei oder drei Prozent auf den Brutto-Rechnungsbetrag gewährt, wenn innerhalb von acht oder zehn Tagen nach Rechnungsstellung gezahlt wird.
Es gibt jedoch auch alternative Skonto-Vereinbarungen mit Staffelungen. So kann sich der Zahlungspflichtige entscheiden, den Geldbetrag sofort zu leisten und dafür ein hohes Skonto gewährt zu bekommen, oder erst nach einer Woche zu überweisen und ein kleineres Skonto in Kauf zu nehmen.
Üblich sind Skonto-Vereinbarungen zwischen Vollkaufleuten, können jedoch grundsätzlich auch privaten Auftraggebern und Kunden gewährt werden. Ob der Handwerker oder Dienstleister seinen Kunden überhaupt ein Skonto gewährt, kann dieser frei entscheiden. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu gibt es nicht. Umgekehrt kann sich der Käufer einer Ware bei Barzahlung auch nicht auf ein Skonto berufen, wenn der Händler damit nicht einverstanden ist.
Soll die Skonto-Möglichkeit eingeräumt werden, so müssen die Details auf jeden Fall auf der Rechnung aufgedruckt sein und dem Kunden dadurch bekannt werden.
Ver�ffentlicht: 2013-07-09 | Aktuelles �bersicht
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